Entschuldigungsverfahren
Verfahren bei Unterrichtsversäumnis von
Schülern und Schülerinnen der Jahrgänge 11, 12, 13
Die Ziffern b und d der Schulordnung des Eichsfeld – Gymnasiums i.d. F v.
August 2008 gelten
Ziffer b:
1.Zuständig für die Beurlaubung eines Schülers/einer Schülerin vom
Unterricht für einen Tag oder eine bzw. einige Stunden eines Tages ist der/die
Klassenlehrer/in bzw. der/die Tutor/in. Voraussetzung ist ein Antrag der
Erziehungsberechtigten oder des/der volljährigen Schülers/Schülerin.
2. Zuständig für Beurlaubungen, die über eine Tag hinausgehen, ist der
Schulleiter oder der/die Vertreter/in im Amt.
3. Vor und auch nach den Ferien dürfen Schüler/innen nur in besonders gelagerten
Ausnahmefällen durch den Schulleiter beurlaubt werden. Grundsätzlich ist
Schülern/Schülerinnen keine Ferienverlängerung zu gewähren.
Ziffer d:
1. Nimmt ein/e Schüler/in aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden
Gründen mehrere Stunden oder Tage nicht am planmäßigen Unterricht teil, so ist
er/sie bzw. sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, spätestens am dritten
Versäumnistag den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. Ist der/die Schüler/in
volljährig, ist er/sie für diese Mitteilung selbst verantwortlich.
2. Für die erste Mitteilung an die Schule genügt eine mündliche oder
fernmündliche Nachricht an die Schule oder an den/die Klassenlehrer/in oder an
den/die Tutor/in.
3. Sobald der/die Schüler/in wieder am Unterricht teilnimmt, legt er/sie dem/der
Klassenlehrer/in eine formlose schriftliche Entschuldigung vor, die genaue
Angaben über den Grund und die Dauer der Abwesenheit enthält.
4. Bestehen Zweifel an der Gültigkeit oder Richtigkeit der Entschuldigung,
melden Klassenleiter/in oder Tutor/in dies dem Schulleiter bzw. seinem/seiner
Vertreter/in. Der Schulleiter kann den Nachweis der Erkrankung durch ein
ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis verlangen.
Besondere Regelungen für die Schüler/innen der Jahrgänge 11, 12, 13:
1. Sofort mit Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuchs legt der Schüler/die
Schülerin den, Fachlehrer/-lehrerin, deren Unterricht versäumt wurde, das
Entschuldigungsschreiben vor. Der/Die Fachlehrer/-lehrerin notiert (e) ggf.
(ne) im Klassenbuch bzw. im Kursheft. Diesen Durchlauf erledigt der Schüler/die
Schülerin spätestens während einer Woche nach Wiederaufnahme des Unterrichts.
2. Sofort danach übergibt der Schüler/die Schülerin das Entschuldigungsschreiben dem
Klassenlehrer / der Klassenlehrerin bzw. dem Tutor / der Tutorin.
3. Überprüfung durch Klassenlehrer/in bzw. Tutor/in.
Für diese Überprüfung übergibt der Schüler/die Schülerin dem Klassenlehrer (11)
bzw. dem Tutor/der Tutorin (12, 13) zu Beginn des Schuljahres ein Exemplar des
individuellen Stundenplans. Jede Stundenplanänderung (z.B. durch Kurswechsel)
meldet der Schüler/die Schülerin dem Klassenlehrer/dem Tutor.
4. Bei jeder Unregelmäßigkeit intervenieren der Fachlehrer bzw. der Tutor
sofort.