Strukturen
Die derzeitige Beschlusslage sieht vor, die bisherigen Schwerpunkte der Förderung beizubehalten und in diesen Bereichen auf Einzelantrag hin Förderungen zu bewilligen. Die Antragsteller sind gebeten, ihre Wünsche schriftlich an den Vorstand zu richten bzw. ihre Wünsche in einer Vorstandssitzung mündlich zu erläutern.
Für drei Bereiche sieht die Beschlusslage eine auf Dauer eingerichtete Förderung (d.h. ohne neue Anträge) vor:
- Bürgschaft (also keine finanziellen Zuwendungen) für die Bläserklassenkredite
- Schüleraustausch im Weimarer Dreieck (mit Frankreich und Polen)
- Social Bay (weiteres Informations- und Werbematerial)