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Wer muss das Online-Verfahren durchführen?
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Das Online-Verfahren muss von allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden, unabhängig davon ob sie die Schulbücher selber kaufen oder ausleihen möchten.
https://www.eichsfeld-gymnasium.de/wp-content/uploads/2026/02/logo_jubilaeum_web-400x209.png00S. Noltehttps://www.eichsfeld-gymnasium.de/wp-content/uploads/2026/02/logo_jubilaeum_web-400x209.pngS. Nolte2020-03-19 19:26:222020-03-19 19:26:22Wer muss das Online-Verfahren durchführen?